AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Für alle zwischen der Firma :RH-Renntechnik UG Haftungsbeschränkt  Dorfstr 8, 41749 Viersen und dem Besteller (sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) im Wege des Fernabsatzes (direkt über den Onlineshop „rh-renntechnik.de“, Briefpost, Telefon, E-Mail oder per Fax) entstehenden Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Soweit ausnahmsweise von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, Zusicherungen oder Beschaffenheitsgarantien gelten sollen, werden diese von RH-Renntechnik schriftlich dokumentiert.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

§ 2 Vertragsabschluß

Sämtliche von RH-Renntechnik im Online-Shop angebotenen Waren stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot an RH-Renntechnik zum Abschluss eines Kaufvertrags. RH-Renntechnik bestätigt den Eingang der Bestellung durch den Versand einer Email an die vom Kunden auf dem Bestellformular angegebene Email-Adresse. In dieser Mail, die auch die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und Informationen in Textform enthält, werden nochmals die bestellten Waren, deren Einzel- und Gesamtkosten, eventuell anfallende Verpackungs- und Transportkosten und der Gesamtbetrag der Bestellung angegeben.

Da Fehler und Ausfälle bei komplexen Technologien wie dem Internet durch verschiedene Faktoren nicht 100%-ig ausgeschlossen werden können (z.B. infolge von Serverstörungen, Übertragungsfehlern beim Abruf vom Server), wird der Kunde gebeten, sich mit RH-Renntechnik in Verbindung zu setzen, wenn er auch 24 Stunden nach Auslösung der Bestellung noch keine Email zur Bestätigung des Bestelleingangs erhalten hat.

Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn RH-Renntechnik das bestellte Produkt innerhalb von ein bis drei Arbeitstagen an den Kunden versendet, bei Wahl der Zahlungsart „Vorkasse“ durch die Übersendung der Rechnungs- und Bankdaten. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen weder eine Lieferung noch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung erhalten haben, ist er an sein Vertragsangebot nicht mehr gebunden.

Mit dem Absenden der Bestellung erklärt der Besteller gleichzeitig, diese AGB gelesen zu haben und anzuerkennen. Vor Absendung der Bestellung hat der Besteller die Möglichkeit, diese auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Nach dem Absenden der Bestellung an unseren Webserver gilt die Bestellung als verbindlich und wird umgehend bearbeitet. RH-Renntechnik ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn diese von ihren Zulieferern nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig beliefert wird. Dies jedoch nur dann, wenn RH-Renntechnik mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen oder die Nichtverfügbarkeit der Ware nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. Aktionsangebote gelten nur solange, wie der Vorrat reicht. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen (z.B. Wasserschäden, Feuer, Erdbeben, Arbeitskampf, Streik, behördlichen Anordnungen, etc.) die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.

Die Vertragssprache ist deutsch.

RH-Renntechnik speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und AGB per Email zu.

§ 3 Lieferung

Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn RH-Renntechnik das bestellte Produkt innerhalb von fünf bis sieben Arbeitstagen an den Kunden versendet, bei Wahl der Zahlungsart „Vorkasse“ durch die Übersendung der Rechnungs- und Bankdaten kann sich die Lieferzeit entsprechend der Banklaufzeiten verlängern. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen weder eine Lieferung noch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung erhalten haben, ist er an sein Vertragsangebot nicht mehr gebunden. Lieferzeiten beziehen sich auf Bestellungen für den deutschen Markt.

Lieferungen ins Ausland können von den angegebenen Lieferzeiten erheblich abweichen.

Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und dem Kunden zumutbar ist. Dem Kunden entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten für Porto und Verpackung. Verpackung, Versandweg und Versandmittel sind der Wahl von RH-Renntechnik überlassen. Bei Verbrauchern geht mit Übergabe der Ware an den Kunden die Leistungs- und Preisgefahr auf diesen über, bei Unternehmern mit Übergabe an den Transporteur. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Besteller im Verzug der Annahme befindet.

§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug

Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig. Er setzt sich aus den angegebenen Bruttopreisen einschließlich der darin enthaltenen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Versandkosten zusammen. Bei nach Bestelleingang eintretenden Preisänderungen wird der Kunde darüber informiert und hat die Möglichkeit die Bestellung zu stornieren.
Die Zahlung erfolgt per

– Vorkasse,

-Bar bei Abholung

– Paypal.

Andere Zahlungsmöglichkeiten können gesondert schriftlich vereinbart werden. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt RH-Renntechnik Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefert die Ware nach Gutschrift des gesamten Kaufpreises; bei Nachnahme wird vom Zusteller eine gesonderte Zustellgebühr in Höhe von 6,00….€ erhoben. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach Versendung der Auftragsbestätigung kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, ist RH-Renntechnik berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Bei Zahlungsverzug, stehen RH-Renntechnik Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern (bzw. in Höhe von 8-%-Punkten gegenüber Unternehmern) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Kann RH-Renntechnik einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller kommt in Verzug, wenn er die Leistung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung erbringt.

§ 5

Widerrufsrecht des Verbrauchers

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Firma RH-Renntechnik, Raymond Hoymann  wie folgt belehrt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RH-Renntechnik, Dorfstr 8, 41749 Viersen,  E-Mail info@RH-Renntechnik.de Telefonnummer: 02157-1480401) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, die ist jedoch nicht vorgeschrieben

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung  Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

 

 

 

§ 6 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Bestellungen von Unternehmern ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt. Artikel die nicht mit TÜV  Teilegutachten, ABE oder EG Zulassung geliefert werden gelten als Motorsportteile und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auf Werkstattleistungen wird eine Gewährleistung von 12 Monaten gegeben
Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die sogenannte Beweislastumkehr, die Werkstatt muss beweisen, dass der aufgetretene Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Kann sie das nicht, muss sie den Schaden zahlen oder gratis beheben. Vom siebten Monat an ist der Kunde beweispflichtig.

§ 6.1. TÜV Abnahmen

Bei der Verwendung unserer Waren in Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zu gelassen sind, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, daß alle Änderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

RH-Renntechnik behält sich das Eigentum an allen an den Kunden ausgelieferten Waren bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger Versandkosten vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von RH-Renntechnik hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist RH-Renntechnik berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

RH-Renntechnik haftet nur in Fällen, in denen ihr, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Vorstehendes gilt nicht, soweit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Aus diesem Grund haftet RH-Renntechnik weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seines Online-Handelsystems noch für technische und elektronische Fehler, auf die sie keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für hieraus resultierende verzögerte Bearbeitung von Bestellungen.

§ 9 Datenschutz

RH-Renntechnik speichert und verwendet die Daten der Kunden (Name, Adresse, Zahlungsweise) ausschließlich zur Abwicklung der eingegangenen Kaufverträge und zum Zwecke der Kundeninformation. Insbesondere findet die Weitergabe der Kundendaten an Dritte (z.B. Paketdienste oder Kreditinstitute) ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung statt. Der Kunde hat ein Recht darauf, die zu seiner Person gespeicherten Daten jederzeit abzurufen, ändern, sperren oder – sobald der oben genannte Zweck zur Datenspeicherung weggefallen ist und nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen – löschen zu lassen. Die gesonderte Erfassung von persönlichen Daten, z.B. bei der Bestellung eines Newsletters, bedarf der gesonderten Zustimmung des Kunden.

10 Software

(1) Wenn eine von der Firma RH-Renntechnik UG überarbeitete Software zum Lieferumfang gehört, erhält der Käufer dafür ein einfaches Nutzungsrecht, d.h. er darf die Software weder kopieren, noch an Dritte zur Einsicht, Nutzung, Bearbeitung, etc. weitergeben.

(2) Abweichungen zu diesem einfachen Nutzungsrecht bedürfen einer schriftlichen Zustimmung und diese wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Bei Verstößen haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

(3) Die Firma RH-Renntechnik UG weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Programmierung bzw. der Veränderung der Software gegebenenfalls Fehlermeldungen für manche Bauteile auftreten können.

(4) Bis 6 Monate nach Bearbeitung der Software beseitigt die Firma RH-Renntechnik UG gegebenenfalls auftretende schwerwiegende Fehler der Software und gewährleistet, dass der Käufer für 6 Monate über Programmverbesserungen und -änderungen informiert wird und diese auf Wunsch ohne zusätzliche Kosten an ihn weitergeleitet werden.

(5) Der Käufer erkennt an, dass die bearbeitete Software dem internationalen Urheberrecht unterliegt.

(6) Durch Fehler in der Software entstandene Schäden haftet die Firma RH-Renntechnik UG  nicht.

(7) Der Käufer ist verantwortlich für die von der Firma RH-Renntechnik UG  definierten Hardwarevoraussetzungen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen RH-Renntechnik UG und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Im Verkehr mit Endverbrauchern ist auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Handelt es sich beim Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen Nettetal. Gerichtsstand für beide Teile ist Nettetal auch dann, wenn der Kunde Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Europäischen Union hat.

Die Farben der im Internet abgebildeten Produkte können aus verschiedenen Gründen (Lichtverhältnisse bei der Aufnahme, Monitoreinstellungen, Qualität der Grafikkarte etc.) vom Original leicht abweichen.

Garantie/Gewährleistungspflicht für RH-Renntechnik  Motoren & Rennsportmotoren

  1. Die Firma RH-Renntechnik UG übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Funktionstüchtigkeit des Motors zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und der Voraussetzung, dass ein fachgerechter Einbau der Teile in einer Kfz-Werkstatt innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf stattfindet, sofern der Einbau nicht durch die Firma RH-Renntechnik UG  durchgeführt wurde. Dies bezieht sich nur auf originale Motoren, die sich im Serienzustand befinden. Von RH-Renntechnik UG aufgebaute Motoren, die für  Renn-/Motorsportzwecke aufgebaut wurden, trifft dies nicht zu. Ein Gewährleistungsanspruch ist nur dann möglich, wenn sich der Motor im gelieferten Zustand befindet, d.h. dass noch keine Montage- oder Reparatur arbeiten erfolgt sind.
  2. Bei Beanstandung aufgrund unvollständiger oder sonstiger nach Art und Menge von der Bestellung abweichender Lieferung sowie äußerlich erkennbarer Mängel oder bei mangelhafter Ware im Rahmen eines Gewährleistungsfalles verpflichtet sich die Firma RH-Renntechnik UG auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. auf Verlangen des Käufers auf Umtausch. Wir sind jedoch berechtigt, Nachbesserung oder Ersatzlieferung abzulehnen und dem Käufer Minderung oder Wandlung anzubieten, wenn es der Firma RH-Renntechnik UG nicht möglich ist, unter angemessenen Bedingungen, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Dies bezieht sich ebenfalls nur auf Motoren im Serienzustand , welche im Kundenauftrag instandgesetzt wurden, dies trifft nicht für Rennsportmotoren zu.
  3. Mängel müssen vom Käufer unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
  4. Aus- und Einbaukosten bei der Durchführung von Gewährleistungsarbeiten von der Firma RH-Renntechnik UG  gelieferten Motoren werden von uns nicht übernommen. Die Firma RH-Renntechnik UG gewährt auf alle instandgesetzten Motoren im Serienzustand mit Ausnahme von Rennsportmotoren eine Gewährleistung von 6 Monaten ab dem Lieferdatum gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
  1. Eine Gewährleistung besteht nur für instandgesetzte Motoren im Serienzustand, wenn der Einbau durch einen, in Deutschland ansässigen, Kfz-Meisterbetrieb vorgenommen worden ist, an dem Fahrzeug Wartungsarbeiten und Inspektion gemäß den Herstellervorschriften nachweislich fachgerecht durchgeführt werden und die Betriebsanleitung des Kraftfahrzeugs beachtet wird, dieses trifft für Rennsportmotoren nicht zu. Werden Rennsportmotoren durch Fremdfirmen montiert und eingebaut, übernehmen wir keine Gewährleistungspflicht ebenfalls wird keine Gewährleistung übernommen bei Leistungsgesteigerten Serienmotoren  ( Chiptuning)
  2. Gewährleistet wird nur die technische Funktionsfähigkeit für instandgesetzte  Motoren im Rahmen der gültigen Qualitätsstandards, sowie dessen Einbaufähigkeit zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Ausgenommen hiervon sind Veränderungen der Funktionstüchtigkeit auf Grund normaler Verschleißerscheinungen im Gewährleistungszeitraum und darauf beruhende Folgeschäden. Dieser Punkt trifft nicht für gelieferte Rennsportmotoren zu.
  3. Voraussetzung für die Gewährleistungsübernahme bei instandgesetzten Motoren ist, dass der Zahnriemen, Zahnriemenspanner, Umlenkrollen, Öl- & Wasserpumpe, vor dem Einbau erneuert werden.
  4. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung eines gleichwertigen oder hochwertigen Bauteils/ Aggregats. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Erstattung des Kaufpreises.
  5. Ist ein geliefertes Bauteil/ geliefertes Aggregat defekt, erfolgt nach Prüfung des Sachverhaltes eine kostenlose Ersatzlieferung bzw. Kostenerstattung.
  6. Rennsportmotoren, welche von RH-Renntechnik UG  aufgebaut wurden, sind hochwertige Spezial Motoren, die nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Erfolgt der Einbau in ein herkömmliches, Straßen zugelassenes Fahrzeug, übernimmt der Käufer alleinige Haftung, dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. RH-Renntechnik UG übernimmt keine Garantie und Gewährleistungspflicht der Motoren und daraus entstandene Folgeschäden. Umtausch, Rücknahme und Wandlung sind hier ausgeschlossen!